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   LSG Berlin, 24.06.2004 - L 15 B 51/04 KR ER   

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https://dejure.org/2004,10329
LSG Berlin, 24.06.2004 - L 15 B 51/04 KR ER (https://dejure.org/2004,10329)
LSG Berlin, Entscheidung vom 24.06.2004 - L 15 B 51/04 KR ER (https://dejure.org/2004,10329)
LSG Berlin, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - L 15 B 51/04 KR ER (https://dejure.org/2004,10329)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2003 - L 4 KR 33/00

    Kündigung bei Beitragserhöhung infolge Kassenfusion

    Auszug aus LSG Berlin, 24.06.2004 - L 15 B 51/04
    Denn im Hinblick auf den den Beteiligten bekannten Meinungsstand zur Problematik des Sonderkündigungsrechts bei einem Zusammenschluss mehrerer Krankenkassen (vgl. Urteil des LSG Sachsen-Anhalt vom 16. Dezember 2003 - L 4 KR 33/00 und andererseits Schreiben des Bundesversicherungsamtes vom 19. März 2004 - Gf.: II 1-5300.0 - 683/2002 -) ist eine derartige offensichtliche Begründetheit des Hauptsacheverfahrens nicht gegeben.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2004 - L 4 KR 204/04

    Bestehen eines Sonderkündigungsrechts der Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse;

    Das LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 24. Mai 2004, Az L 16 B 15/04 KR ER), das LSG Sachsen (Beschluss vom 23. Februar 2004, Az L 1 B 01/04 KR ER), das LSG Thüringen (Beschluss vom 6. Juli 2004 Az. L 6 KR 526/04 ER) und das LSG Berlin (Beschlüsse vom 24. Juni und 6. Juli 2004, Az L 15 B 51/04 KR ER und L 9 B 137/04 KR ER) haben in Parallelverfahren jeweils das Vorliegen eines Anordnungsgrundes mit der Erwägung verneint, es handele sich nur um eine geringfügige Beitragserhöhung, die bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens hinzunehmen sei.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2004 - L 16 B 51/04

    Krankenversicherung

    Insofern wird der Senat an seiner bisher geäußerten Rechtsauffassung (vgl. Beschluss vom 24.05.2004, L 16 B 15/04 KR ER) kaum festhalten können, selbst wenn diese Auffassung bislang von einer Vielzahl anderer Sozialgerichte bundesweit geteilt wird (vgl. nur etwa LSG Berlin, Beschluss vom 24.06.2004, L 15 B 51/04 KR ER; LSG Thüringen, Beschluss vom 02.07.2004, L 6 KR 526/04 ER; SG Reutlingen, Beschluss vom 12.07.2004, S 3 KR 2053/04 ER sowie die mehr als 150 weiteren, von d. Ag. inzwischen benannten Gerichtsbeschlüsse).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2004 - L 16 B 145/04

    Krankenversicherung

    Insofern wird der Senat an seiner bisher geäußerten Rechtsauffassung (vgl. Beschluss vom 24.05.2004, L 16 B 15/04 KR ER) kaum festhalten können, selbst wenn diese Auffassung bislang von einer Vielzahl anderer Sozialgerichte bundesweit geteilt wird (vgl. nur etwa LSG Berlin, Beschluss vom 24.06.2004, L 15 B 51/04 KR ER; LSG Thüringen, Beschluss vom 02.07.2004, L 6 KR 526/04 ER; SG Reutlingen, Beschluss vom 12.07.2004, S 3 KR 2053/04 ER sowie die mehr als 150 weiteren, von d. Ag. inzwischen benannten Gerichtsbeschlüsse; anders jetzt aber wohl zutreffend LSG Rheinl. - Pfalz, Beschluss vom 28.08.2004 - L 5 ER 49/04 KR sowie LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.08.2004 - L 1 B 103/04 KR ER).
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